Protec Futur 2001 Ingenieurgesellschaft für zukunftsorientiertes Bauen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Troisdorf, Pfarrer-Kenntemich-Platz 11, 53840 Troisdorf. Neue Firma: Protec Futur 2001 Ingenieurgesellschaft für zukunftorientiertes Bauen GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Protec Verwaltungs- GmbH, Troisdorf (Amtsgericht Siegburg HRB 11170), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma ist geändert.
Protec Futur 2001 Ingenieurgesellschaft für zukunftsorientiertes Bauen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Troisdorf, Pfarrer-Kenntemich-Platz 11, 53840 Troisdorf. (- die Durchführung von Architektenleistungen nach § 15 HOAI, - den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen, - Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, - Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Kenntemich-Platz 11, 53840 Troisdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Protec Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Troisdorf (Amtsgericht Siegburg HRB 11170), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Protec Futur 2001 Ingenieurgesellschaft für zukunftorientiertes Bauen mbH, Troisdorf (HRB 5067) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.