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Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K., Südbrookmerland (HRA 203398) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Tom-Brook-Str. 128
26624 Südbrookmerland
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 203398
Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K. aus Südbrookmerland war im Handelsregister Aurich unter der Nummer HRA 203398 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Planung und die Ausführung von Bau-, Sanierungs- und Montagearbeiten an Gebäuden sowie der An- und Verkauf von Bauelementen im weiteren Sinne.' Die Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.03.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.01.2022
Löschung

HRA 203398: Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K., Südbrookmerland, Tom-Brook-Straße 128, 26624 Südbrookmerland. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2021 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Pupkes & Eggers GmbH mit Sitz in Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 206202) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")

Calendar 24.01.2022
Neueintragung

HRA 203398: Pupkes Bauelemente, Inh. Torben Pupkes e. K., Südbrookmerland, Tom-Brook-Straße 128, 26624 Südbrookmerland. (Planung und die Ausführung von Bau-, Sanierungs- und Montagearbeiten an Gebäuden sowie der An- und Verkauf von Bauelementen im weiteren Sinne.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Tom-Brook-Straße 128, 26624 Südbrookmerland. Der Inhaber handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Pupkes, Torben, Südbrookmerland, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

26.01.2022
Registervorgang

Löschung 26.01.2022

24.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Torben Pupkes
Inhaber

Registervorgang

Neueintragung 24.01.2022