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QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH, Bramsche (HRB 21172) schwebend

Firmendaten

Anschrift
Ebbighausenstr. 13
49565 Bramsche
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05407/8032650
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: qmscert.jimdo.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 21172
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH aus Bramsche ist im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer HRB 21172 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.10.2009
Veränderung

QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH, Bramsche, Ebbighausenstr. 13, 49565 Bramsche.Osnabrück. Beim Handelsregister ist #dv.auswahl(Text="Bitte auswählen", Eingabe="ein Verschmelzungsvertrag","der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages") vom #dv.datum(Text="Bitte das Datum des Vertrages angeben") eingereicht worden. Danach soll dei Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der #dv.name(Text="Bitte Firmenname und Ort des übertragenden Rechtsträgers eingeben") (Amtsgericht #dv.ag(Text="Bitte auswählen", Eingabe="#dv.agfremd(Text="Bitte Ort des Registergerichts eingeben")"|"fremdes Registergericht","#Re.OrtZustell"|"hiesiges Registergericht") #dv.ak(Text="Bitte Aktenzeichen eingeben")) verschmolzen werden. Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 141 FGG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt, nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung") Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.

Calendar 05.10.2009
Veränderung

QMS Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Ebbighausenstr. 13, 49565 Bramsche.Bramsche. Geschäftsanschrift: Ebbighausenstr. 13, 49565 Bramsche.