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RöKom Landschaftsbau und Renaturierung GmbH, Röhrsdorf (HRB 12417) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Limbacher Str. 86
09247 Röhrsdorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 12417
Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RöKom Landschaftsbau und Renaturierung GmbH aus Röhrsdorf war im Handelsregister Chemnitz unter der Nummer HRB 12417 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die RöKom Landschaftsbau und Renaturierung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die RöKom Landschaftsbau und Renaturierung GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 26.09.2017
Löschung

HRB 12417: RöKom Landschaftsbau und Renaturierung GmbH, Chemnitz, Limbacher Straße 86, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2017 mit der Wirtschaftshof "Sachsenland" Röhrsdorf/Wittgensdorf e.G. mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz GnR 71) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 26.09.2017. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.06.2001 mit der Wirtschaftshof "Sachsenland" Röhrsdorf/Wittgensdorf e.G. mit Sitz in Chemnitz (AG Chemnitz GnR 71) ist durch Verschmelzung beider Rechtsträger zum 26.09.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Historie 1

26.09.2017
Registervorgang

Löschung 26.09.2017