Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Römer-Mohr, Sandra, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.09.2025
Henkel |
HRB 121241:Römer GmbH, Burgwedel, Lührshof 8, 30938 Burgwedel.Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Burghard, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 121241:Römer GmbH, Burgwedel, Lührshof 8, 30938 Burgwedel.Bestellt als Geschäftsführer: Römer-Mohr, Sandra, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mohr, Burghard, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Römer-Mohr, Sandra, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒.
Römer GmbH, Burgwedel, Hauptstr. 26, 30938 Burgwedel. Neue Geschäftsanschrift: Lührshof 8, 30938 Burgwedel.
Römer Betriebs GmbH, Burgwedel, Hauptstr. 26, 30938 Burgwedel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2013 nebst Ergänzung vom 28.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Römer Vermögens- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Burgwedel (Amtsgericht Hannover HRB 121124) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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