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R. Michel Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Neumünster (HRA 1387 NM) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Friedrich-Wöhler-Str. 54
24536 Neumünster
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 1387 NM
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die R. Michel Anlagengesellschaft mbH & Co. KG aus Neumünster war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRA 1387 NM verzeichnet. Nach der Gründung am hat die R. Michel Anlagengesellschaft mbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die R. Michel Anlagengesellschaft mbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 26.08.2009
Löschung

R. Michel Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Neumünster (Friedrich-Wöhler-Str. 54, 24536 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Michel Bau GmbH & Co. KG, Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRA 645 NM) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

Historie 1

26.08.2009
Registervorgang

Löschung 24.08.2009