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R.G. Bauunternehmung GmbH, Eschweiler (HRB 10468) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Jülicher Str. 194
52249 Eschweiler
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 10468
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die R.G. Bauunternehmung GmbH aus Eschweiler war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 10468 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die R.G. Bauunternehmung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die R.G. Bauunternehmung GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 24.09.2010
Löschung von Amts wegen

R.G. Bauunternehmung GmbH, Eschweiler (Jülicher Straße 194, 52249 Eschweiler). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 07.05.2010
Vorgang ohne Eintragung

R.G. Bauunternehmung GmbH, Eschweiler, (Jülicher Straße 194, 52249 Eschweiler).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Dies scheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen (19 IN 380/03) festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögenssumme nicht vorhanden ist, und deshalb das Insolvenzverfahren eingestellt hat.Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Calendar 25.03.2010
Vorgang ohne Eintragung

R.G. Bauunternehmung GmbH, Eschweiler, (Jülicher Straße 194, 52249 Eschweiler).Rechtsbehelfsbelehrung: Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gem. § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu lösche. Dies erscheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen (19 IN 380/03) festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögensssumme nicht vorhanden ist und deshalb das Insolvenzverfahren eingestellt hat. Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Calendar 23.05.2008
Veränderung

R.G. Bauunternehmung GmbH, Eschweiler (Jülicher Straße 194, 52249 Eschweiler). Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (19 IN 380/03) vom 07.05.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Historie 1

24.09.2010
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 17.09.2010