6 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Bindzau, Susanne
Änderung zu Nr. 4:
Geschäftsführer:
Glöckner, William
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten |
2.
Matthäus, Steffen, * ‒.‒.‒‒,
Bernau
Einzelprokura |
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a)
29.08.2025
Förster |
5 |
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b)
Geschäftsführer:
4.
Glöckner, William, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft mit
der Geschäftsführerin Susanne Bind-
zau zu vertreten |
Nicht mehr Prokurist:
1. Glöckner, William |
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a)
07.03.2025
Valtin |
4 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Ozan, Tülay
Geschäftsführer:
3.
Bindzau, Susanne, * ‒.‒.‒‒, Lu-
ckenwalde
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
1.
Glöckner, William, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Einzelprokura |
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a)
28.11.2024
Valtin |
3 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Dr. Hecht, Bettina
Geschäftsführer:
2.
Ozan, Tülay, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
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a)
04.10.2023
Ruck |
2 |
a)
RBO - Zentrale Dienste & Bera-
tung gemeinnützige GmbH
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die
a) Erbringung mildtätiger Leistun-
gen i.S.d. § 53 AO durch selbst-
lose Unterstützung von Perso-
nen, die infolge ihres körperli-
chen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer an-
gewiesen sind, b) die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswe-
sens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO
und des Wohlfahrtswesens i.S.d. §
52 Abs. 2 Nr. 9 AO.
3. Die Ziele und Gesellschafts-
zwecke werden insbesondere ver-
wirklicht durch eine arbeitsteilige
und planmäßige Zusammenarbeit
im Sine des § 57 Abs. 3 AO mit
den steuerbegünstigten Körper-
schaften der Unternehmensgruppe
der gemeinnützigen "Stiftung Re-
habilitationszentrum Berlin-Ost",
die die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen, durch Erbrin-
gung von kaufmännischen Büro-
service- und sonstigen zentralen
Dienstleistungen und der Kontie-
rungs- und Abrechnungsservice
sowie die Erbringung von in die-
sem Zusammenhang stehenden
erlaubnisfreien Beratungsleistun-
gen für Unternehmen sowie die
Unternehmensberatung, insbeson-
dere durch die Erbringung dieser
Dienstleistungen an andere ge-
meinnützige Körperschaften.
4. Das Unternehmen arbeitet aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützig im Sinne des Ab-
schnittes "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie ei-
genwirtschaftliche Zwecke. Sie
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Gesell-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigen.
5. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die vertraglichen Zwecke
verwendet werden. Die Gesell-
schafter dürfen keine Gewinn-
anteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten, soweit sie
nicht selbst gemeinnützige Kör-
perschaften sind. Sie erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auf-
lösung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück. Die Mittelweiter-
gabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO bleibt in
jedem Fall unberührt.
6. Die Gesellschaft kann sich auch
an anderen gemeinnützigen oder
mildtätigen Körperschaften glei-
cher Zielsetzung beteiligen, so-
weit die vorstehend erläuterten
gemeinnützigen Zwecke hiervon
nicht beeinträchtigt werden.
7. Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte betreiben, die dem Gesell-
schaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann Zweigniederlassungen
errichten und sich an gleichartigen
oder ähnlichen Unternehmungen
beteiligen. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma, Sitz) , § 2 (Ge-
meinnützigkeit, Gegenstand und
Zweck des Unternehmens) und §
10 (Auflösung der Gesellschaft). |
a)
02.01.2023
Bruckmann |