HRB 351488: REALTECH AG, Walldorf, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Prokura erloschen: Dr. Kappesser, Bernd, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 351488: REALTECH AG, Walldorf, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Die Hauptversammlung vom 15.07.2020 hat die Änderung der Satzung in den Ziffern 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital, genehmigtes und bedingtes Kapital), 17 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) und 18 (Stimmrecht) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.692.826,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.07.2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 2.692.826,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2020/I). Die Hauptversammlung vom 15.07.2020 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 525.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2020/I).
HRB 351488: REALTECH AG, Walldorf, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Die Hauptversammlung vom 23.05.2019 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 11 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
HRB 351488: REALTECH AG, Walldorf, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Die Gesellschaft hat am 25.10.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 351488: REALTECH AG, Walldorf, Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REALTECH Verwaltungs GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 351273) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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