HRB 8407 FL: Firma vormals: BZEE Academy GmbH, Husum, Johannes-Mejer-Straße 8, 25813 Husum. Name der Firma: RENEWABLE SKILLS & CONSULTANT GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 wurde die Firma unter entsprechender Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages (Firma und Sitz) geändert.
HRB 8407 FL: BZEE Academy GmbH, Husum, Johannes-Mejer-Straße 8, 25813 Husum. Gegenstand: die Durchführung und die Unterstützung von Schulungsmaßnahmen und Qualifizierungen für technisches Fachpersonal im Bereich erneuerbarer Energien auf der Basis hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards im In- und Ausland; die Durchführung und die Unterstützung aller Arbeiten, die mit der Installation, der Wartung, dem Service, der Reparatur, der Reinigung und der Pflege von neuen und gebrauchten Windenergieanlagen und allen in Verbindung mit diesen verwendeten Bauteilen und Systemen zusammenhängen, sowie ist die Beratung und der Handel mit in Windenergieanlagen verwendeten Bauteilen, Systemen und Materialien sowie die Vornahme allen diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2017 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden.
HRB 8407 FL: BZEE Academy GmbH, Husum, Johannes-Mejer-Straße 8, 25813 Husum. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Peters, Nils. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Buhl, Beate.
HRB 8407 FL: BZEE Academy GmbH, Husum, Johannes-Mejer-Straße 8, 25813 Husum. Prokura: 1. Buhl, Beate, * ‒.‒.‒‒, Wedel; Gesamtprokura, sie darf nur gemeinsam mit dem Geschäftsführer Christian Wefer die Gesellschaft vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert worden. Die Änderung betrifft u.a. § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
HRB 8407 FL: BZEE Academy GmbH, Husum, Johannes-Mejer-Straße 8, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BZEE Consult GmbH mit Sitz in Wedel (AG Pinneberg, HRB 7060 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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