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RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar (HRB 7118)

Firmendaten

Anschrift
Wolfgang-Kühle-Str. 1
35576 Wetzlar
Frühere Anschriften: 1
Friedenstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06441/20025900
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rsvlahndill.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 7118
Amtsgericht: Wetzlar
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH aus Wetzlar ist im Handelsregister Wetzlar unter der Nummer HRB 7118 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.07.2016 hat die RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Planung, Durchführung und Vermarktung von Sportveranstaltungen, Sponsorenakquisition und Sponsorenvermittlung, Auf-, Ab- und Umbau von Veranstaltungsbereichen in bestehenden Sportstätten, Planung, Entwicklung, Produktion und Verkauf von Werbeartikeln, Beratung von Sportgesellschaften und Sportvereinen, Beratung von Berufssporttreibenden sowie Erarbeitung von Lizenzunterlagen für Sportvereine und Betreibergesellschaften, soweit sich diese mit einer oder mehreren Profimannschaften in ihrem Verband für die Erteilung einer Lizenz bewerben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.11.2023)

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Registermeldungen 6

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr)
beschlossen.
a)
26.06.2023
Berka
b)
Fall 11
Calendar 14.09.2020
Veränderung

HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Wolfgang-Kühle-Straße 1, 35576 Wetzlar.

Calendar 18.10.2018
Veränderung

HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies für England und Wales, Nr. 05282591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.05.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05282591 eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Freidensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RSV Sportvermarktungs GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Rollstuhlbasketball Marketing Limited können gemäß § 11 (2)(c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH z.Hd. von Andreas Joneck, Friedensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

Calendar 09.11.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05282591 eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RSV Lahd-Dill Sportvermarktungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Freidensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RSV Sportvermarktungs GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Rollstuhlbasketball Marketing Limited können gemäß § 11 (2)(c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH z.Hd. von Andreas Joneck, Friedensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

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Historie 2

14.09.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
Friedenstr. 16 a + b
35578 Wetzlar

Neue Anschrift:
Wolfgang-Kühle-Str. 1
35576 Wetzlar

22.08.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Joneck
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 22.08.2016