HRA 202311: RTS Road Runner Transport Service GmbH & Co. KG, Osnabrück, Eikesberg 63, 49074 Osnabrück. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: RTS Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 204684). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 202311: RTS Road Runner Transport Service GmbH & Co. KG, Osnabrück, Eikesberg 63, 49074 Osnabrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: RTS Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 204684), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
RTS Road Runner Transport Service GmbH & Co. KG, Osnabrück, Eikesberg 63, 49074 Osnabrück.(Transportvermittlung mittels eigener Subunternehmer und das Verchartern von Fremdfahrzeugen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eikesberg 63, 49074 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: JAKO JadeKost GmbH, Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130272), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RTS Road Runner Transport Service GmbH , Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17555) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.