HRB 23335: RUFF CapitalPlan GmbH, Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 218, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Norheim beschlossen. Neuer Sitz: Norheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Oberbrunnen 32, 55585 Norheim.
HRB 733423: RUFF CapitalPlan GmbH, Karlsruhe, Pforzheimer Straße 128 a, 76275 Ettlingen. Sitz verlegt; nun: Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23335). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 23335: RUFF CapitalPlan GmbH, Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 218, 55543 Bad Kreuznach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018 mit Nachtrag vom 10.04.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Karlsruhe (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 733423) nach Bad Kreuznach beschlossen. Geschäftsanschrift: Bosenheimer Straße 218, 55543 Bad Kreuznach. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen, jedoch nur in einem solchen Rahmen als dass es einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht bedarf. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ballof, Carsten Marco, Norheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 719052: RUFF CapitalPlan AG, Karlsruhe, Pforzheimer Straße 128 a, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.12.2018 mit Nachtrag vom 10.04.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "RUFF CapitalPlan GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 733423) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 733423: RUFF CapitalPlan GmbH, Karlsruhe, Pforzheimer Straße 128 a, 76275 Ettlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018 mit Nachtrag vom 10.04.2019. Geschäftsanschrift: Pforzheimer Straße 128 a, 76275 Ettlingen. Gegenstand: die Vermittlung von Versicherungen, jedoch nur in einem solchen Rahmen als dass es einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht bedarf. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ballof, Carsten Marco, Norheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "RUFF CapitalPlan AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 719052) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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