3 |
c)
Gegenstand von Amts wegen ergänzt:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
und insbesondere
a) der Betrieb von Ersatzschulen und
Ergänzungsschulen im Sinne der jeweils
gültigen Schulgesetze in den einzelnen
Bundesländern und Ausbildungsordnungen
der entsprechenden Kammern; Im Rahmen
der Ergänzungsschule wird festgelegt, dass
bei mindestens 25 v.H. der Schüler keine
Sonderung nach den Besitzverhältnissen
der Eltern im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3
GG und der Privatschulgesetze der Länder
vorgenommen werden darf.
b) die Durchführung überbetrieblicher und
außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen
c) die Durchführung von Fort- und
Weiterbildungen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Schaffung und
Betreibung der dazu erforderlichen
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
sowie Förderung, Organisation und
Durchführung der entsprechenden
Veranstaltungen sowie Unterricht,
Seminare, Kurse, Vorträge, Tagungen und
Arbeitsgespräche.
Weiterhin wird der Satzungszweck
verwirklicht durch die Beschaffung von
Mitteln und deren Weiterleitung an
steuerbegünstige Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts, insbesondere an die
steuerbegünstige gemeinnützige Stiftung
Kolping Bildungswerk
Württemberg -Stiftung des bürgerlichen
Rechts - mit Sitz
in Stuttgart und deren steuerbegünstigten
Beteiligungsgesellschaften
(Tochter- und Enkelgesellschaften), welche
diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke
verwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. |
|
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
18.04.2024
Knezevic |
1 |
a)
Rackow-Schulen Deutschland gGmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Stuttgart
Neue
Geschäftsanschrift:
Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
und insbesondere
a) der Betrieb von Ersatzschulen und
Ergänzungsschulen im Sinne der jeweils
gültigen Schulgesetze in den einzelnen
Bundesländern und Ausbildungsordnungen
der entsprechenden Kammern; Im Rahmen
der Ergänzungsschule wird festgelegt, dass
bei mindestens 25 v.H. der Schüler keine
Sonderung nach den Besitzverhältnissen
der Eltern im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3
GG und der Privatschulgesetze der Länder
vorgenommen werden darf.
b) die Durchführung überbetrieblicher und
außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen
c) die Durchführung von Fort- und
Weiterbildungen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Schaffung und
Betreibung der dazu erforderlichen
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
sowie Förderung, Organisation und
Durchführung der entsprechenden
Veranstaltungen sowie Unterricht,
Seminare, Kurse, Vorträge, Tagungen und
Arbeitsgespräche.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Balzer, Tim, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dr. Vogt, Klaus, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Müller, Max, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2007 mit mehrfachen
Änderungen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB
107980 B) nach Stuttgart verlegt. |
a)
12.10.2023
Abele
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.06.2007 |