Raiffeisen- Warengenossenschaft eG, Steißlingen inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Raiffeisen- Warengenossenschaft eG
Im Brunnengarten 3
78256 Steißlingen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: GnR 540033
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Raiffeisen- Warengenossenschaft eG aus Steißlingen ist im Register unter der Nummer GnR 540033 im Amtsgericht Freiburg verzeichnet.
Netzwerk
Keine Netzwerkansicht verfügbar |
Bitte aktivieren Sie JavaScript
Registermeldungen
2Raiffeisen- Warengenossenschaft eG, Volkertshausen (Im Brunnengarten 3, 78256 Steißlingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Raiffeisen- Warengenossenschaft eG, Volkertshausen (Im Brunnengarten 3, 78256 Steißlingen). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.05.2012 und 18.06.2012 mit der Genossenschaft "ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder jedem anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.
kostenlos testen

Historie
1
für Firmendaten in Deutschland
kostenlos testen


Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App. Sie können den Zugang ganz einfach gratis und unverbindlich testen:
Jetzt Testzugang anmelden