GnR 260023: Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Denzlingen (Raiffeisenplatz 3-5, 79211 Denzlingen). Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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