GnR 120009: Raiffeisenbank Lorup eG, Lorup, Hauptstraße 35, 26901 Lorup. Die Generalversammlung vom 08.10.2020 hat den Ausschluss der Nachschusspflicht in § 40 (Nachschusspflicht) zum 01.01.2022 beschlossen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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