Raiffeisenbank Oberthulba eG, Oberthulba (Raiffeisenstr. 5, 97723 Oberthulba). Die Verschmelzung wurde am 22.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt GnR 129).
Raiffeisenbank Oberthulba eG, Oberthulba (Raiffeisenstr. 5, 97723 Oberthulba). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 28.07.2005 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 17.08.2005 mit der Raiffeisenbank HammelburgeG mit dem Sitz in Hammelburg (Amtsgericht Schweinfurt GnR 129) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.