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Prokura erloschen:
Wehrfritz, Markus, Kulmbach, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Die Genossenschaft ist als übertragender
Rechtsträger auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2025
sowie Beschluss ihrer Generalversammlung
vom 24.06.2025 und Beschluss der
ordentlichen Vertreterversammlung der
übernehmenden Genossenschaft vom
25.06.2025 mit der VR Bank Oberfranken
Mitte eG mit dem Sitz in Kulmbach
(Amtsgericht Bayreuth GnR 65) verschmolzen. |
a)
01.10.2025
Weber |
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c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, sowie des
Waren- und Dienstleistungsgeschäfts,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung sowie
die Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) der gemeinschaftliche Einkauf
landwirtschaftlicher Bedarfsartikel;
j) der gemeinschaftliche Verkauf
landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
k) der Handel mit sonstigen Waren und
Erbringung sonstiger Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen. |
Keine Nachschusspflicht. |
a)
Geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Generalversammlung vom 26.11.2022 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 15
(Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben
und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 24
(Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtrats), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26 (Ausübung der
Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28
(Einberufung und Tagesordnung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen
und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift),
36 (Teilnahme der Verbände), 40
(Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen).
Neu eingefügt wurden §§ 36a (Schriftliche
oder elektronische Durchführung der
Generalversammlung (virtuelle
Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung),
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung) und 36c (Übertragung
der Generalversammlung in Bild und Ton).
Der Gegenstand des Unternehmens, die
allgemeine Vertretungsregelung sowie die
Regelungen zur Nachschusspflicht wurden
geändert.
b)
Wegfall der Nachschusspflicht zum
01.01.2022 |
a)
25.07.2023
Weber |