Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (Kirchplatz 1, 82362 Weilheim). Die Verschmelzung wurde am 01.10.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 1887).
Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (Kirchplatz 1, 82362 Weilheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 16.05.2012 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.05.2012 mit der VR-Bank, Volks- und Raiffeisenbank im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eG mit dem Sitz in Garmisch-Partenkirchen (Amtsgericht München GnR 1887) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (Kirchplatz 1, 82362 Weilheim). Die Vertreterversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 10 Abs. 2 (Auseinandersetzung).
Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (Kirchplatz 1, 82362 Weilheim). Die Vertreterversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 Abs. 3, neu Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 Abs. 2 ( (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 Abs. 1, 4 ( Ausschluss), 11 ( Rechte der Mitglieder), 15 Abs. 1, 2 ( Vertretung), 16 Abs. 2 ( Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 Abs. 3,4,5 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnisse), 22 Abs. 1 -7, neu Abs. 8,9 (Aufgaben und Pflichten), 23 Abs. 1 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs. 1 ( Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats ), 26 b Abs.1, 26 d Abs. 4, 26 e Abs. 4, 26 f Abs. 4 ( Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 Abs. 2,3,4,5 ( Einberufung und Tagesordnung), 30 ( Gegenstände der Beschlussfassung), 31 Abs. 2,4,5 ( Mehrheitserfordernisse), 33 Abs. 1,4 ( Auskunftsrecht), 35 Abs. 3 ( Versammlungsniederschrift), 37 Abs. 2 ( Geschäftsanteil und Guthaben), 42 Abs. 1, 2 , 3, , 5 ( Jahresabschluss und Lagebericht), 46 Abs. 1, neu Abs. 2,3 ( Bekanntmachungen). Unternehmensgegenstand ergänzt: Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (Kirchplatz 1, 82362 Weilheim). Prokura erloschen: Meiler, Andreas, Seehausen, * ‒.‒.‒‒.