RailService Beteiligungs GmbH, München (Klausenburgerstr. 6, 81677 München). Die Verschmelzung wurde am 16.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 98668).
RailService Beteiligungs GmbH, München (Klausenburgerstr. 6, 81677 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 mit der Schaltbau Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 98668) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RailService Beteiligungs GmbH, München (Klausenburgerstr. 6, 81677 München). Die RailService Südwest GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 7456) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RailService Beteiligungs GmbH, München (Klausenburgerstr. 6, 81677 München). Die RailService Bayern GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 113740) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.