HRA 17195: ReFood GmbH & Co. KG, Selm, Norbert-Rethmann-Platz 1, 59379 Selm. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: BF Bensch & Fischer Verwaltungs GmbH, Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 61957). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der SÜPRO GmbH & Co. KG mit Sitz in Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 61311) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17195: ReFood GmbH & Co. KG, Selm, Norbert-Rethmann-Platz 1, 59379 Selm. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: BF Bensch & Fischer Verwaltungs GmbH, Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 61957), einzelvertretungsberechtigt.
HRA 17195: ReFood GmbH & Co. KG, Selm, Werner Straße 95, 59379 Selm. Änderung zur Geschäftsanschrift: Norbert-Rethmann-Platz 1, 59379 Selm.
HRA 17195: ReFood GmbH & Co. KG, Selm, Werner Straße 95, 59379 Selm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2019 mit der Biologische Abfallentsorgungsgesellschaft mbH Bleckede mit Sitz in Selm (Amtsgericht Dortmund, HRB 26744) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17195: ReFood GmbH & Co. KG, Selm, Werner Straße 95, 59379 Selm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom 18.07.2017 mit der ReFood Production GmbH mit Sitz in Selm (Amtsgericht Dortmund, HRB 28060) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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