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Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, Stuttgart (HRB 773147)

Firmendaten

Anschrift
Obere Waldplätze 22
70569 Stuttgart
Frühere Anschriften: 1
Untere Waldplätze 37, 70569 Stuttgart
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/1317-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.realblue-kvg.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 16 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 773147
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 773147 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.03.2020 hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der nachstehend aufgeführten lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte: aa) lmmobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB. b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wenn diese in solche Vermögensgegenstände investieren, in die der geschlossene Spezial-AlF auch direkt investieren dürfte; f) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a KAGB erfüllen; g) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; h) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; i) Derivate zur Absicherung. 2. offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB und allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) KAGB, die die Anforderungen nach § 253 Abs. 1 Nr. 4a) KAGB erfüllen; b) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) KAGB, §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB; c) Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. c) KAGB, § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken; d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. d) KAGB; e) lmmobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) KAGB; f) Beteiligungen an lmmobilien-Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. f) KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und lnfrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB und inländischer offener Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF und ausländische AlF, die den in Abs. 2 aufgeführten lnvestmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) in Bezug auf in Absatz 2 genannte Vermögensgegenstände; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen; 3. sonstige Tätigkeiten, die mit der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (9) Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500.000,00 EUR. Die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.12.2023)

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Registermeldungen 8

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
7 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Sirringhaus, Kai, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Prof. Dr. Hahr, Henric, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒
a)
23.11.2023
Kramer
6 c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung der nachstehend aufgeführten
lnvestmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
lnvestmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
1. geschlossene inländische Spezial-AlF
gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Nachfolgende Sachwerte:
aa) lmmobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB;
bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4
KAGB.
b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261
Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die
zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3
KAGB;
c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8
KAGB;
e) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis
277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder
an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AlF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt, gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wenn diese in solche
Vermögensgegenstände investieren, in die
der geschlossene Spezial-AlF auch direkt
investieren dürfte;
f) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4a KAGB erfüllen;
g) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
h) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
i) Derivate zur Absicherung.
2. offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB
und allgemeine offene inländische Spezial-
AlF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme
von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -,
für deren Rechnung ausschließlich in die
folgenden Vermögensgegenstände
investiert werden darf:
a) Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. a) KAGB, die die Anforderungen
nach § 253 Abs. 1 Nr. 4a) KAGB erfüllen;
b) Geldmarktinstrumente im Sinne des §
284 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) KAGB, §§ 194 und
198 Nr. 2 KAGB;
c) Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2
lit. c) KAGB, § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB zu
Absicherungszwecken;
d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs.
2 Nr. 2 lit. d) KAGB;
e) lmmobilien im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. e) KAGB;
f) Beteiligungen an lmmobilien-
Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. f) KAGB;
g) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und lnfrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. h) KAGB;
h) unverbriefte Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. i) KAGB.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AlF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AlF gemäß §
282 KAGB und inländischer offener
Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen
gemäß § 284 KAGB gewähren.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AlF und ausländische AlF, die den in Abs. 2
aufgeführten lnvestmentvermögen
entsprechen und die unter
Berücksichtigung der Anlagegrenzen
ausschließlich in die dort genannten
Vermögensgegenstände investieren.
(4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Nebendienstleistungen:
1. die Verwaltung einzelner, nicht in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz
11 KWG angelegter Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung) in Bezug auf in Absatz 2
genannte Vermögensgegenstände;
2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden lnvestmentvermögen;
3. sonstige Tätigkeiten, die mit der
kollektiven Vermögensverwaltung und den
vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar
verbunden sind.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Die Gesellschaft kann im ln- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben.
(7) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
Gelddarlehen für eigene Rechnung
gewähren.
(9) Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft
nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Unternehmensgegenstand) beschlossen.
a)
29.03.2023
Kramer
Calendar 20.01.2022
Veränderung

HRB 773147: Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, Stuttgart, Untere Waldplätze 37, 70569 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Obere Waldplätze 22, 70569 Stuttgart.

Calendar 16.03.2021
Vorgang ohne Eintragung

HRB 773147: Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, Stuttgart, Untere Waldplätze 37, 70569 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 03.03.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

Calendar 16.03.2021
Veränderung

HRB 773147: Drees & Sommer Asset Advisory GmbH, Stuttgart, Untere Waldplätze 37, 70569 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der nachstehend aufgeführten Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: 1. geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB. b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wenn diese in solche Vermögensgegenstände investieren, in die der geschlossene Spezial-AIF auch direkt investieren dürfte. f) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a KAGB erfüllen, g) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB h) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, i) Derivate zur Absicherung. 2. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB und allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) KAGB, die die Anforderungen nach § 253 Abs. 1 Nr. 4a) KAGB erfüllen; b) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) KAGB, §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB; c) Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. c) KAGB, § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken; d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. d) KAGB; e) Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) KAGB; f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. f) KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KABG und inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die den in Abs. 2 aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: 1. die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) in Bezug auf in Absatz 2 genannnte Vermögensgegenstände; 2. den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, 3. sonstige Tätigkeiten, die mit der kollektiven Vermögensverwaltung und den vorstehenden Nebentätigkeiten unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (9) Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilb, Sascha, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

23.11.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kai Sirringhaus
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Henric Hahr
Prokurist

20.01.2022
Adressänderung

Alte Anschrift:
Untere Waldplätze 37
70569 Stuttgart

Neue Anschrift:
Obere Waldplätze 22
70569 Stuttgart

16.03.2021
Firmenname geändert

alt:
Drees & Sommer Asset Advisory GmbH

neu:
Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Sascha Kilb
Geschäftsführer

16.12.2020
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
500.000,00 EUR

24.04.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Eisenmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sascha Kilb
Geschäftsführer

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