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Prokura erloschen:
Sodl, Christopher, Riemerling, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Förster, Arne, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Grüneke, Melanie, Amsterdam/Niederlande,
* ‒.‒.‒‒
Streit, Daniel, Germering, * ‒.‒.‒‒
Summer, Wolfgang, Berg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.07.2025
Baumann |
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c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
Investmentvermögen: Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB;
Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung des AIF neben den in
den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen
Vermögensgegenständen ausschließlich
Vermögensgegenstände i. S. d. § 284 Abs.
2 Nr. 2 Buchstaben d) - g) KAGB sowie
Vermögensgegenstände nach Maßgabe
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 zu
Liquiditäts- und Nr. 6 KAGB zu
Absicherungszwecken erworben werden;
Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch offene inländische
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem
Buchstaben b) das bei ihnen angelegte
Geld investieren dürfen; Geschlossene
inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261
ff. KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland; Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile; Anlagen zur
Erzeugung, Transport und Speicherung von
Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren
Energien; Infrastruktur, die für die
Vermögensgegenstände im Sinne der
Ziffern (1) bis (3) genutzt wird; Anteile oder
Aktien an Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4
KAGB, für diese Vermögensgegenstände
genutzte Infrastruktur im Sinne von § 261
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB sowie
die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind;
Zu Liquiditätszwecken
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 7 KAGB, soweit die Anforderungen
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 KAGB
erfüllt werden; Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB,
soweit in der Durchschau
Vermögensgegenstände gemäß
vorstehenden Ziffern 1 bis 7 oder
Sachwerte nach § 261 Abs. 2 Nr. 2 (Schiffe,
Schiffsbauten und Schiffsbestand- und
ersatzteile) erworben werden.
Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in die in vorstehenden lit.
genannten Vermögensgegenstände
investieren; EU-AIF, deren Anlagepolitik
jeweils lit. a) bis lit. e) vergleichbaren
Anforderungen unterliegt und Ausländische
AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit.
vergleichbaren Anforderungen unterliegt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AIF und
inländischer offener Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gewähren.
4. Daneben betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum sowie
die Anlageberatung, soweit diese
Vermögen in der Durchschau in
Vermögensgegenständen investiert sind, in
die gemäß vorstehender Ziffer 2 lit. a) bis e)
investiert werden darf, und soweit diese
Vermögensgegenstände keine
Finanzinstrumente sind (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),
b. der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen sowie
c. sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Paragraphen genannten
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundenen sind. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 15.07.2025 hat die Änderung des
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
beschlossen. |
a)
21.07.2025
Dr. Schwarz |
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Prokura erloschen:
Wiesner, Wiebke, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.02.2025
Baumann |
90 |
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Prokura erloschen:
Büchlmeir, Johannes, Oberhaching, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.01.2025
Baumann |
89 |
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Prokura erloschen:
Dr. Gloßner, Stefan, Friedberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.10.2024
Baumann |