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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Speitmann, Klaus, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.04.2026
Baumann |
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c)
von Amts wegen ergänzt:
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs
(KAGB).Gegenstand des Unternehmens ist
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen,EU-
lnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).2.
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
lnvestment- vermögen.a. Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB;
b. Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung des AlF neben den in
den § 230 bis 260 KAGB enthaltenen
Vermögensgegenständen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs 2
Nr. 2 Buchstaben d) - g) KAGB sowie
Vermögensgegenstände nach Maßgabe
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 bis 5 zu
Liquiditäts- und Nr. 6 KAGB zu
Absicherungszwecken erworben werden;c.
Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch offene inländische
Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen
gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem
Buchstaben b) das bei ihnen angelegte
Geld investieren dürfen;d. Geschlossene
inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff.
KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:(1)
Immobilien. einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland;(2) Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile;(3) Anlagen zur
Erzeugung, Transport und Speicherung von
Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbarer
Energien;(4) Infrastruktur, die für die
Vermögensgegenstände im Sinne der
Ziffern (1) bis (3) genutzt wird;(5) Anteile
oder Aktien an Gesellschaften, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m Abs 2 Nr. 1, 3 und 4
KAGB, für diese Vermögensgegenstände
genutzte Infrastruktur im Sinne von § 261
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB sowie
die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben
dürfen;(6) Beteiligungen an Unternehmen,
die nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;(7) Zu
Liquiditätszwecken
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 7 KAGB soweit dieAnforderungen des
§ 253 Abs 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 KAGB
erfüllt werden;(8) Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs 1 Nr 5 und 6 KAGB,
soweit in der Durchschau
Vermögensgegenstände gemäß
vorstehenden Ziffern (1) bis (7) oder
Sachwerte nach § 261 Abs. 2 Nr. 2 (Schiffe,
Schiffsbauten und Schiffsbestand- und -
ersatzteile) erworben werden.e.
Geschlossene inländische Spezial-AlF
gemäß § 285 ff KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in die in vorstehenden lit d)
genannten Vermögensgegenstände
investieren;f. Offene und/oder
geschlossene AlF, die als Europäischer
langfristiger Investmentfonds (European
Long-Term lnvestment Fund „ELTIF“) den
Anforderungen der Verordnung (EU)
2015/760 in der jeweils gültigen Fassung
(„ELTlF“-Verordnung“) entsprechen an
professionelle Anleger und/oder
Kleinanleger vertrieben werden und die in
Vermögensgegenstände investieren, in die
die Investmentvermögen unter lit. a) bis lit.
e) investieren;g. EU - AIF, deren
Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. e)
vergleichbaren Anforderungen unterliegt
undh. Ausländische AlF, deren Anlagepolitik
jeweils lit. a) bis lit. e) vergleichbaren
Anforderungen unterliegt.3. Die
Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AlF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGBals auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AlF und
inländischer offener Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gewähren.4. Daneben
betreibt die Gesellschaft folgende Dienst-
und Nebendienstleistungen:a. die
Verwaltung einzelner Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung, soweit diese Vermögen in
der Durchschau in
Vermögensgegenständen investiert sind, in
die gemäß vorstehender Ziffer 2 lit. a) bis e)
investiert werden darf, und soweit diese
Vermögensgegenstände keine
Finanzinstrumente sind (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),b. der Vertrieb von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen sowiec. sonstige
Tätigkeiten, die mit den in diesem
Paragraphen genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundenen sind.5. Die Gesellschaft darf
Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich sind.6. Die
Gesellschaft darf sich an Unternehmen
beteiligen oder Unternehmen gründen,
wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens
beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In-
und Ausland Zweigniederlassungen
errichten oder erwerben.7. Die Gesellschaft
darf ihren Mutter-, Tochter- und
Schwesterunternehmen Gelddarlehen für
eigene Rechnung gewähren.8. Weitere
Geschäfte oder Tätigkeiten darf die
Gesellschaft nicht betreiben. |
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a)
10.03.2026
Dr. Schwarz |
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Prokura erloschen:
Sodl, Christopher, Riemerling, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Förster, Arne, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Grüneke, Melanie, Amsterdam/Niederlande,
* ‒.‒.‒‒
Streit, Daniel, Germering, * ‒.‒.‒‒
Summer, Wolfgang, Berg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.07.2025
Baumann |
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c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
Investmentvermögen: Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB;
Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
wenn für Rechnung des AIF neben den in
den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen
Vermögensgegenständen ausschließlich
Vermögensgegenstände i. S. d. § 284 Abs.
2 Nr. 2 Buchstaben d) - g) KAGB sowie
Vermögensgegenstände nach Maßgabe
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 zu
Liquiditäts- und Nr. 6 KAGB zu
Absicherungszwecken erworben werden;
Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach
ihren Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in Vermögensgegenstände
investieren, in die auch offene inländische
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem
Buchstaben b) das bei ihnen angelegte
Geld investieren dürfen; Geschlossene
inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261
ff. KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland; Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile; Anlagen zur
Erzeugung, Transport und Speicherung von
Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren
Energien; Infrastruktur, die für die
Vermögensgegenstände im Sinne der
Ziffern (1) bis (3) genutzt wird; Anteile oder
Aktien an Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4
KAGB, für diese Vermögensgegenstände
genutzte Infrastruktur im Sinne von § 261
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB sowie
die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder Beteiligungen
an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind;
Zu Liquiditätszwecken
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 7 KAGB, soweit die Anforderungen
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 KAGB
erfüllt werden; Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB,
soweit in der Durchschau
Vermögensgegenstände gemäß
vorstehenden Ziffern 1 bis 7 oder
Sachwerte nach § 261 Abs. 2 Nr. 2 (Schiffe,
Schiffsbauten und Schiffsbestand- und
ersatzteile) erworben werden.
Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren
Anlagebedingungen das bei ihnen
angelegte Geld in die in vorstehenden lit.
genannten Vermögensgegenstände
investieren; EU-AIF, deren Anlagepolitik
jeweils lit. a) bis lit. e) vergleichbaren
Anforderungen unterliegt und Ausländische
AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit.
vergleichbaren Anforderungen unterliegt.
Die Gesellschaft darf im Rahmen der
kollektiven Vermögensverwaltung
Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines
inländischen geschlossenen Spezial-AIF
gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter
entsprechender Anwendung des § 285 Abs.
3 KAGB für Rechnung allgemeiner
inländischer offener Spezial-AIF und
inländischer offener Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gewähren.
4. Daneben betreibt die Gesellschaft
folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum sowie
die Anlageberatung, soweit diese
Vermögen in der Durchschau in
Vermögensgegenständen investiert sind, in
die gemäß vorstehender Ziffer 2 lit. a) bis e)
investiert werden darf, und soweit diese
Vermögensgegenstände keine
Finanzinstrumente sind (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),
b. der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen sowie
c. sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Paragraphen genannten
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundenen sind. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 15.07.2025 hat die Änderung des
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
beschlossen. |
a)
21.07.2025
Dr. Schwarz |
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Prokura erloschen:
Wiesner, Wiebke, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.02.2025
Baumann |