Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Köhler, Natalia, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.09.2025
Krommes |
HRB 74265: Regenbogenland gGmbH, Düsseldorf, Torfbruchstr. 25, 40625 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Breuer, Bernd, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 74265: Regenbogenland gGmbH, Düsseldorf, Torfbruchstr. 25, 40625 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2018 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Planung und die Durchführung des Baus eines Jugendhospizes und alle dazu erforderlichen Tätigkeiten, die palliative Begleitung unheilbar und lebenslimitiert erkrankter Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, den Kindern ein würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen, sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der Zweck im Sinne von § 2 Nr. 2 sowie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Fördertätigkeit geschieht unter anderem durch die Beschaffung und Weitergabe von Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter sowie die begünstigte Überlassung von Wirtschaftsgütern an steuerbegünstigte Körperschaften zu deren steuerbegünstigten Zwecken. Die Begünstigten können aus der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung herleiten.
HRB 74265: Regenbogenland gGmbH, Düsseldorf, Torfbruchstr. 25, 40625 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Edel, Thomas, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hüsson, Norbert, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 74265: Torfbruch II Bau GmbH, Düsseldorf, Torfbruchstr. 25, 40625 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, dabei wurden insbesondere § 1 (Firma) sowie § 2 (Zweck des Gesellschaft) geändert. Neue Firma: Regenbogenland gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Planung und die Durchführung des Baus eines Jugendhospizes und alle dazu erforderlichen Tätigkeiten, die palliative Begleitung unheilbar und lebenslimitiert erkrankter Kinder und Jugendlicher mit dem Ziel, den Kindern ein würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen, sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abga-benordnung (AO) zur Förderung des Zwecks im Sinne von § 2 Nr. 2 sowie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Fördertätigkeit geschieht unter anderem durch die Beschaffung und Weitergabe von Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter sowie die begünstigte Überlassung von Wirtschaftsgütern an steuerbegünstigte Körperschaften zu deren steuerbegünstigten Zwecken. Die Begünstigten können aus der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung herleiten.
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