Reinery Metallbau GmbH & Co KG, Wasungen (Räschen 1, 98634 Wasungen). Die Verschmelzung wurde am 29.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Siegburg HRA 4016).
Reinery Metallbau GmbH & Co KG, Wasungen (Räschen 1, 98634 Wasungen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2006 mit der Reinery GmbH & Co., Feuerungs- und Schornsteinbau, Außenwandisolierung, Kachelofen- und Luftheizungsbau KG mit dem Sitz in Morsbach (Amtsgericht Siegburg HRA 4016) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.