Relux Entsorgung GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen, Brückenstr. 9, 32545 Bad Oeynhausen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EUROTHERM GmbH am 11.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Relux Entsorgung GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen, Brückenstr. 9, 32545 Bad Oeynhausen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.03.2010 mit der EUROTHERM GmbH mit Sitz in Neubeckum (AG Münster HRB 10948) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Relux Entsorgung GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen, Brückenstr. 9, 32545 Bad Oeynhausen.(Dienstleistungen auf dem Sektor der Entsorgungswirtschaft, soweit diese nicht der staatlichen Genehmigung bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brückenstr. 9, 32545 Bad Oeynhausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fischfarm Elbtalaue Verwaltungs GmbH, Boizenburg (AG Schwerin HRB 8230). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Relux Entsorgung GmbH, Bad Oeynhausen (AG Bad Oeynhausen HRB 8111) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.