HRA 707176: Rendler Liqui II GmbH & Co. KG, Oberkirch, Korberger Matt 5, 77704 Oberkirch. Die Gesellschaft (übertragende Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.09.2021 mit der "Rendler IMMO II GmbH & Co. KG", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707152, weiterer übertragender Rechtsträger) zur Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rendler Immobilien II GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 725302) verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 707176: Rendler Liqui II GmbH & Co. KG, Oberkirch, Korberger Matt 5, 77704 Oberkirch. (Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Forderungen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie keiner Erlaubnis bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Korberger Matt 5, 77704 Oberkirch. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Rendler Verwaltungsgesellschaft mbH, Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490500), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Bankguthabens in Höhe von 25.000,00 EUR aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rendler Immobilien GmbH & Co. KG", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704403), nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 15.09.2021, Abschnitt B. II, und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.09.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.