Rheinische Berufsakademie e.V.- Köln, Köln (Hohenstaufenring 16-18, 50674 Köln). Die Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform ist am 14.11.2006 (Amtsgericht Köln, HRB 59003) erfolgt. Der Verein ist daher hier erloschen.
Rheinische Berufsakademie e.V.- Köln, Köln (Hohenstaufenring 16-18, 50674 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 im Wege des Formwechsels in die RBA Rheinische Berufsakademie Köln gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, 42 AR 1720/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.