Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bergmann, Frank, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
27.08.2025
Schwarz |
HRB 10769: Roberg Holding GmbH, Wuppertal, Hölker Feld 10-12, 42279 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Koopmann & Robke Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 5759) beschlossen. Neues Stammkapital: 101.000,00 EUR.
HRB 10769: Roberg Holding GmbH, Wuppertal, Hölker Feld 10-12, 42279 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 mit der Koopmann & Robke Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 5759) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10769: Glaswerk Ernstthal Holding GmbH, Wuppertal, Hölker Feld 10-12, 42279 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst. Neue Firma: Roberg Holding GmbH. Geschäftsanschrift: Hölker Feld 10-12, 42279 Wuppertal. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Erwerben und Verwalten eigenen Vermögens.
Glaswerk Enstthal Holding GmbH, Wuppertal (Hölker Feld 12, 42279 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2005 mit der Glaswerk Ernstthal Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 8293) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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