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Rothmann & Cie. Datenservice GmbH, Hamburg (HRB 35467)

Firmendaten

Anschrift
Ifflandstr. 4
22087 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/808100200
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 35467
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rothmann & Cie. Datenservice GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 35467 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rothmann & Cie. Datenservice GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Rothmann & Cie. Datenservice GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 29.06.2007
Veränderung

Rothmann & Cie. Datenservice GmbH, Hamburg (Ifflandstr. 4, 22087 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Rothmann & Cie.Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 38775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rothmann & Cie.Aktiengesellschaft am .......... eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der Finanzhaus Rothmann AG (vormals: Rothmann & Cie. Holding GmbH), Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 93076 (vormals: HRB 84763)) am 20.12.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 11.12.2006 mit Wirkung zum 31.12.2006, 24 Uhr beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.