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Rubin GmbH & Co. KG, Lahr (HRA 390647)

Firmendaten

Anschrift
Hugsweierer Hauptstr. 32
77933 Lahr
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07821/58040
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: rubinmuehle.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Rubin-Mühle ist ein traditionsreiches Unternehmen mit über 300 Jahren Erfahrung in der Verarbeitung von Getreide. Es bietet eine Vielzahl von Produkten wie Flocken, Mühlenprodukte, Extrudate, Mehle, Granulate und pflanzliche Proteine an, die für die Herstellung von Fleischersatzprodukten und Frühstück geeignet sind. Das Unternehmen legt Wert auf Qualität, Produktentwicklung, ökologische und biologische Verarbeitungsprozesse. Zudem bietet die Rubin-Mühle Ausbildungsplätze und Jobs in zukunftssicheren Berufen an und ist an ihrem Standort in Deutschland ansässig.
Keywords
Ausbildung Verarbeitungsprozesse Bio Qualität Mühlenprodukte Fleischersatz Proteine Extrudate Produkte Getreide
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 390647
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rubin GmbH & Co. KG aus Lahr ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRA 390647 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rubin GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Rubin GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 22.08.2011
Veränderung

Rubin GmbH & Co. KG., Lahr, Hugsweierer Hauptstraße 32, 77933 Lahr. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gesellschaft zur Veredelung von Getreide GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 390901) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.