Ruof & Mägerle Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Spaichingen, (Hauptstr. 166, 78549 Spaichingen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.04.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Ruof & Mägerle Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Spaichingen, (Hauptstr. 166, 78549 Spaichingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SüdWest Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft", Spaichingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 460976) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.