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SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart (HRB 4100) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Rotebühlstr. 125
70178 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1970
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4100
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft aus Stuttgart war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 4100 verzeichnet. Nach der Gründung am 1922 hat die SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie von Geschäften, die damit zusammenhängen, einschließlich des Pfandbriefgeschäfts in der Gattung der Hypothekenpfandbriefe.' Die SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft wies zuletzt 24 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.12.2023)

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Registermeldungen 65

Calendar 11.03.2021
Löschung

HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.02.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 15.01.2021
Veränderung

HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 24.09.2020 mit der "BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft", Wien (Österreichisches Firmenbuch 205340x), einer Aktiengesellschaft österreichischen Rechts, verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem österreichischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.01.2021
Veränderung

HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Dr. Firlinger, Sebastian, Klausen-Leopoldsdorf / Österreich, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 02.10.2020
Vorgang ohne Eintragung

HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 25.09.2020 den gemeinsamen Verschmelzungsplan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, mit Sitz in Wien/Österreich und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: Übertragende Gesellschaft ist die Südwestbank Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 4100 eingetragen. Übernehmende Gesellschaft ist die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich. Sie ist im österreichischen Firmenbuch unter FN 205340x eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird folgendes mitgeteilt: Die Rechte der Gläubiger der Südwestbank Aktiengesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Südwestbank Aktiengesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist gemäß § 122j Abs. 2 UmwG auf solche Forderungen begrenzt, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Südwestbank Aktiengesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft unterliegt nicht dem deutschen Recht.Die Rechte der Gläubiger der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ergeben sich aus § 3 Abs. 2 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) i.V. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes (AktG). Danach ist den Gläubigern der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nicht vorhanden. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ist Alleinaktionärin der Südwestbank Aktiengesellschaft. Sämtliche Aktien der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft werden wiederum von der BAWAG Group AG gehalten, einer Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 269842b. Unter der Geschäftsanschrift der Südwestbank Aktiengesellschaft (Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart) können vollständige und kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

Calendar 06.12.2019
Veränderung

HRB 4100: SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft, Stuttgart, Rotebühlstr. 125, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Hintermeier, Thomas, Esslingen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Müller, Claus-Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Schida, Roman, Schwelm, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 45

11.03.2021
Registervorgang

Löschung 11.03.2021

11.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Sebastian Firlinger
Vorstand

06.12.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Hintermeier
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Claus-Peter Müller
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Roman Schida
Prokurist

12.11.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jochen Sautter
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jürgen Sautter
Prokurist

30.10.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Wolfgang Kuhn
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Mayländer
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Thorsten Räffle
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen Sautter
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Günter Schälling
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Simon Schütze
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jochen Sautter
Vorstand

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