S & L Straßen- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Heinsberg (Rudolf-Diesel-Str. 39 a, 52525 Heinsberg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 und 3 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
S & L Straßen- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Heinsberg (Rudolf-Diesel-Str. 39 a, 52525 Heinsberg).Es wird mitgeteilt, dass die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit auf Grund von § 394 FamFG beabsichtigt ist, da die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Zur Geltendmachung eines etwaigen Widerspruchs wird eine Frist von einem Monat ab Veröffentlichung gesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Verfügung. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.