HRB 219229: S & S Immobilien Holding GmbH, Hannover, An der Börse 2, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayer, Stephan, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 219229: S & S Immobilien Holding GmbH, Hannover, An der Börse 2, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2020 mit der S&S Aegi Projekt GmbH mit Sitz in Hannover (HRB 214755) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 219229: S & S Immobilien Holding GmbH, Hannover, An der Börse 2, 30159 Hannover. Prokura erloschen: Meyer, Gerd, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 219229: S & S Immobilien Holding GmbH, Hannover, An der Börse 2, 30159 Hannover. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Meyer, Gerd, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 59058: Schramm & Schoen Immobilien Aktiengesellschaft, Hannover, An der Börse 2, 30159 Hannover. Die Hauptversammlung vom 20.11.2019 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete S & S Immobilien Holding GmbH mit Sitz in Hannover beschlossen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover, HRB 219229) am 20.12.2019 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen