HRB 472387: S.A.M. Shoes And More GmbH, Kehl, Waseneckstraße 13, 77694 Kehl. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
S.A.M. Shoes And More GmbH, Kehl, Waseneckstraße 13, 77694 Kehl. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 31.01.2013 (20 IN 250/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Offenburg, 20 IN 250/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
S.A.M. Shoes And More GmbH, Kehl, Waseneckstraße 13, 77694 Kehl. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 21.11.2012 (20 IN 250/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach, Auf der Scherersmatt 13, 77797 Ohlsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kehl. Änderung der Geschäftsanschrift: Waseneckstraße 13, 77694 Kehl.
S.A.M. Shoes And More GmbH, Ohlsbach, Auf der Scherersmatt 13, 77797 Ohlsbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Versandhandelsabwicklung und Logistik; die Lagerung und der Versand Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.von Arzneimitteln im Auftrage Dritter; der Betrieb eines Call-Centers, die Datenerfassung und Kundenbetreuung im Auftrage anderer Unternehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "S.A.M.-Servicegesellschaft mbH", Ohlsbach (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 472463) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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