Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Jenckel, Evelyn Margarethe, Langenlehsten,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
11.09.2025
Wagner |
HRB 76515: SAMUM Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Alter Wall 12, 20457 Hamburg.
HRB 76515: SAMUM Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg.
HRB 76515: SAMUM Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kuschnik, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
SAMUM Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karaburan Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 110204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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