Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2025 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 23.06.2025 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2025 mit der Waage
GmbH mit Sitz in Fritzlar (Amtsgericht Fritzlar, HRB 8124) durch
Aufnahme verschmolzen. |
a)
15.09.2025
Lipperheide |
HRA 15385: SARIA A/S GmbH & Co. KG, Selm, Werner Str. 95, 59379 Selm. Änderung zur Geschäftsanschrift: Norbert-Rethmann-Platz1, 59379 Selm.
HRA 15385: SARIA A/S GmbH & Co. KG, Selm, Werner Str. 95, 59379 Selm. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: FiveQ Verwaltungs GmbH, Selm (Amtsgericht Dortmund HRB 18194).
HRA 15385:SARIA Bio-Industries GmbH & Co. Verwaltungs- und Beteiligungs KG, Selm, Werner Str. 95, 59379 Selm.Firma geändert: Neue Firma: SARIA A/S GmbH & Co. KG. Firma geändert (vormals SARIA Bio-Industries Geschäftsführungs GmbH), weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: SARIA Geschäftsführungs GmbH, Selm (Amtsgericht Dortmund HRB 17532).
SARIA Bio-Industries GmbH & Co. Verwaltungs- und Beteiligungs KG, Selm, Werner Str. 95, 59379 Selm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 mit der RTR Recyclat Tierischer Rohstoffe GmbH mit Sitz in Selm (Amtsgericht Dortmund, HRB 17934) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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