HRB 191097: SCA Hygiene Products US Tissue 1 GmbH, Ismaning, Landkreis München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Die Verschmelzung wurde am 19.07.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 167529).
HRB 191097: SCA Hygiene Products US Tissue 1 GmbH, Ismaning, Landkreis München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Essity Holding GmbH mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 167529) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 191097: SCA Hygiene Products US Tissue 1 GmbH, Ismaning, Landkreis München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Prokura erloschen: Gall, Karl, Altenbeuern, * ‒.‒.‒‒.
SCA Hygiene Products SE, München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Die Hauptversammlung vom 15.11.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.479,77 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 17 (Vergütung) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 181.307.041,00 EUR.
SCA Hygiene Products SE, München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Die Hauptversammlung vom 15.11.2013 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "SCA GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 209045) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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