Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Die Verschmelzung ist im Register der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung Setex-Textil-GmbH mit Sitz in Greven
am 29.08.2025 worden. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. |
a)
12.09.2025
Niehues |
13 |
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b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 20.08.2025 mit der Setex-Textil-GmbH
(Amtsgericht Steinfurt HRB 9779) verschmolzen
(Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im
Register des übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
26.08.2025
Niehues |
HRB 15018: SETEX-Textilveredlung-GmbH, Bocholt, Frankenstraße 4-5, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Lechtenberg, Bernhard, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15018: SETEX-Textilveredlung-GmbH, Bocholt, Mussumer Kirchweg 4-6, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2018 mit der Roessing GmbH mit Sitz in Rhede (Amtsgericht Coesfeld HRB 7887) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15018: SETEX-Textilveredelung-GmbH, Bocholt, Mussumer Kirchweg 4-6, 46395 Bocholt. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SETEX-Textilveredlung-GmbH. Prokura erloschen: Frye, Matthias, Rhede, * ‒.‒.‒‒.
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