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a)
SH Foundation gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Königstuhlweg 8, 12107 Berlin
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung gemeinnütziger, mild-
tätiger und kirchlicher Zwecke
und die nationale und internatio-
nale Beschaffung von Mitteln - in
Form von Geld- und Sachleistun-
gen - zur finanziellen Förderung
mildtätiger, kirchlicher und ge-
meinnütziger Projekte, insbeson-
dere durch Förderung
a. der Entwicklungszusammenar-
beit,
b. der Volks- und Berufsbildung
insbesondere von Kindern, Ju-
gendlichen und Frauen,
c. des öffentlichen Gesundheits-
wesens und der öffentlichen Ge-
sundheitspflege,
d. der Jugendhilfe, der Erziehung,
e. der Wissenschaft und For-
schung,
f. der mildtätigen Zwecke einer
anderen Körperschaft oder die
Unterstützung der zuvor genann-
ten Zwecke durch eine juristische
Person des öffentlichen Rechts,
wobei die finanzielle Förderung
einer unbeschränkt steuerpflich-
tigen Körperschaft des privaten
Rechts voraussetzt, dass diese
selbst steuerbegünstigt ist.
Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte betreiben, die dem Gesell-
schaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann sich an gleichartigen
oder ähnlichen Unternehmen be-
teiligen, sie erwerben, die Ge-
schäftsführung für solche Un-
ternehmen übernehmen sowie
Zweigniederlassungen errichten,
aber nur im Rahmen der gemein-
nützigkeitsrechtlichen Bestim-
mungen der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verpflichtet sich,
alle ihr zur Verfügung stehen-
den Mittel an gemeinnützige oder
mildtätige Projekte nachvollzieh-
bar und transparent weiterzuleiten.
Die Gesellschaft verfolgt damit
ausschließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung (AO)
und ist selbstlos tätig.
(2) Der mildtätige Gesellschafts-
zweck wird insbesondere verwirk-
licht durch die Förderung von
Projekten und Einrichtungen wie
beispielsweise
a. Soforthilfeprogramme bei Na-
turkatastrophen sowie infolge
Kriegseinwirkung (z.B. medizini-
sche Hilfe und Betreuung, Notun-
terkünfte),
b. Nahrungsmittelhilfe bei Hun-
gersnöten.
(3) Der gemeinnützige Gesell-
schaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung
von
a. Maßnahmen und Programmen
zur Versorgung, zur Verbesse-
rung der Infrastruktur und zur
wirtschaftlichen Entwicklung der
ländlichen Gemeinde in Entwick-
lungsländern wie beispielsweise
Brunnenbauprojekte, Maßnahmen
zur Wasserver- und Abwasserent-
sorgung, Nutzung erneuerbarer
Energien und innovativer Tech-
nologie, Mikrokreditprogramme,
Maßnahmen zur Verbesserung des
Agraranbaus, Dünger- und Saat-
gutverteilung,
b. Schulungen/Seminaren zum
Anbau (zur Lebensmittelversor-
gung und zur Lebenserhaltung),
Umwelt-, Landschaftsschutz und
-erhaltung bzw. -erneuerung (Bio-
diversität, Bodenfruchtbarkeit,
Renaturierung, Aufforstung), zur
Nachhaltigkeit, zum Unterneh-
mertun (z.B. Umgang mit Finan-
zen, Vermögensverwaltung),
c. Programmen und Einrichtun-
gen zur Erziehung und Bildung
von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen, vor allem Frauen
(z.B. Fort- und Weiterbildungs-
maßnahmen wie z.B. Kurse und
Fertigkeitstraining, Existenzgrün-
dungsförderung, Informations-
kampagnen zur Bedeutung von
Bildung und unterstützende Maß-
nahmen für Familien, damit sie
ihre Kinder in die Schule schi-
cken können, Bereitstellung von
Lehrmaterial, Bau und Unterhalt
von Kindergärten, Schulen, Aus-,
Fort- und Weiterbildungsstätten),
d. Projekten und Maßnahmen zu-
gunsten von Kindern, Jugendli-
chen und Frauen (z.B. Waisenbe-
treuung, Straßenkinderprojekte,
Beratungsstellen, weitere Betreu-
ungsangebote),
e. Maßnahmen und Programmen
zur Verbesserung der Gesundheit
und medizinischen Versorgung
(z.B. Aufklärungsmaßnahmen im
Bereich Hygiene und Ernährung;
Bau von Gesundheitseinrichtun-
gen, z.B. Kliniken, Krankenhäu-
ser, Gesundheitsstationen),
f. Forschungsprojekten an Uni-
versitäten oder ähnlichen Einrich-
tungen beispielsweise zu regiona-
len ressourcenschonenden Anbau-
möglichkeiten von Nahrungsmit-
teln für eine diversifizierte Ernäh-
rung,
g. Zusammenarbeit mit in- und
ausländischen Organisationen, die
gleichartige Zwecke verfolgen,
h. Sammlung und Verteilung von
Geld- und Sachmitteln. |
200,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Dilling, Sarah, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
1.
Dr. Kell, Henny, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
29.01.2025 |
a)
25.02.2025
Dr. Kuhlmann |