Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kurth, Lukas, Siegen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Kurth, Lukas, Siegen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.08.2025
Frenking |
HRB 9654: SI-TorSysteme GmbH, Kreuztal, Backeswiese 25, 57223 Kreuztal. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kurth, Lukas, Siegen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9654:SI-TorSysteme GmbH, Kreuztal, Backeswiese 31, 57223 Kreuztal.Änderung zur Geschäftsanschrift: Backeswiese 25, 57223 Kreuztal.
SI-TorSysteme GmbH, Kreuztal, Backeswiese 31, 57223 Kreuztal. Die Gesellschafterversammlung vom 27. August 2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens der Firma SI-Tor Systeme Service e.K. mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen - HR A 8652) aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit auf die Gesellschaft und die Änderung von § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. 50.000,00 EUR.
SI-TorSysteme GmbH, Kreuztal, Backeswiese 31, 57223 Kreuztal. Die Gesellschaft hat den Betrieb der Firma SI-Tor Systeme Service e.K. mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen - HR A 8652) als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27. August 2012 und des Zustimmungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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