HRB 130230: SK-Immobilien Hamburg GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 41, 22177 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bibow, Nicholas Patrick, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130230: SK-Immobilien Hamburg GmbH, Hamburg, Rolfinckstraße 22, 22391 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bramfelder Chaussee 41, 22177 Hamburg.
HRB 130230: SK-Immobilien S. Gattig GmbH, Hamburg, Rolfinckstraße 22, 22391 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: SK-Immobilien Hamburg GmbH. Ausgeschieden Geschäftsführer: Gattig, Sylvia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130230:SK-Immobilien S. Gattig GmbH, Hamburg, Rolfinckstraße 22, 22391 Hamburg.Geändert, nun Geschäftsführer: Gattig, Sylvia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Einzelprokura: Bibow, Herbert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130230:SK-Immobilien S. Gattig GmbH, Hamburg, Rolfinckstraße 22, 22391 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der SK-Immobilien Sylvia Gattig e.K., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 87576) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.04.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2014 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Gattig, Sylvia, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma SK-Immobilien Sylvia Gattig e.K., geändert in Sylvia Gattig Immobilien e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 87576) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.04.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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