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SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH, Berlin (HRB 171240 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Charlottenstr. 16
10117 Berlin
Frühere Anschriften: 4
Walther-Schreiber-Platz 1, 12161 Berlin
Gutleutstr. 169 - 171, 60327 Frankfurt
Weißenfelser Str. 65, 04229 Leipzig
Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2006
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 171240 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 171240 B verzeichnet. Nach der Gründung am 05.01.2006 hat die SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens viermal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Erwerb, Verwaltung und Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 31.01.2024)

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Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
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Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
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Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018
8,50 €
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Registermeldungen 19

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
11 b)
Die grenzüberschreitende Ver-
schmelzung nach Luxemburg ist
nach dem für die übernehmende
Gesellschaft geltenden Recht am
10.10.2022 wirksam geworden.
Die Firma ist erloschen.
a)
24.01.2023
Schmidt
10 b)
Die Gesellschaft ist aufgrund
des Verschmelzungsplans vom
22.07.2022 mit der Everton Shop-
ping Centres S.à. r.l. mit Sitz in Lu-
xemburg/Großherzogtum Luxem-
burg (Registre de commerce et
des Sociétes de Luxemburg, Nr. B
178605) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirk-
sam, sobald die Voraussetzungen
nach dem Recht, dem die überneh-
mende Gesellschaft unterliegt, er-
füllt sind.
a)
30.08.2022
Schmidt
9 b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Grant, Donald Aaron
a)
02.08.2022
Förster
Calendar 20.06.2022
Vorgang ohne Eintragung

HRB 171240 B: SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH, Berlin, c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin. Die Bekanntmachung vom 17.06.2022 wird wie folgt berichtigt: 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin, Deutschland. b) als übernehmende Gesellschaft die Everton Shopping Centres S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. 3. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 171240 B. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Societés de Luxembourg ("RCS")) unter der Nr. B 178605. 4. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122j des deutschen UmwG ("UmwG"). Danach ist den Gläubigern der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d S. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Ausführliche Informationen über dieses Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft unter ihrer eingetragenen Anschrift c/o MOHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin, angefordert werden. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft sind in Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung geregelt. Gemäß Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung können die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg entstanden sind, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg bei dem Richter, der der Abteilung des Amtsgerichts vorsteht, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat und der zuständig für Handelssachen und den Eilrechtsschutz ist, einen Antrag auf Bestellung einer Sicherheit für fällige oder noch nicht fällige Forderungen stellen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Ausübung ihrer Rechte gefährdet und die Gesellschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten geleistet hat. Der Vorsitzende Richter lehnt diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn diese angesichts der finanziellen Lage des Unternehmens nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die schuldnerische Gesellschaft kann diesen Antrag durch Zahlung an den Gläubiger abweisen lassen, auch wenn es sich um eine künftige Forderung handelt. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Ausführliche Informationen über diese Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der Übernehmenden Gesellschaft unter ihrer eingetragenen Anschrift 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, angefordert werden. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: Everton Shopping Centres S.à r.l., 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. c) Da die übernehmende Gesellschaft Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist und die übernehmende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat, muss ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht bekannt gemacht werden. d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte und der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft und der übertragenden deutschen Gesellschaft können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden: SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin.

Calendar 17.06.2022
Vorgang ohne Eintragung

HRB 171240 B: SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH, Berlin, c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin. Es wird gem. § 122d UmwG, 10 HGB wie folgt bekannt gemacht: 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin, Deutschland. b) als übernehmende Gesellschaft die Everton Shopping Centres S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. 3. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 171240 B. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Societés de Luxembourg ("RCS")) unter der Nr. B 178605. 4. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122j des deutschen UmwG ("UmwG"). Danach ist den Gläubigern der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d S. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind, Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft sind in Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung geregelt. Gemäß Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10, August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung können die Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg entstanden sind, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg bei dem Richter, der der Abteilung des Amtsgerichts vorsieht, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat und der zuständig für Handelssachen und den Eilrechtsschutz ist, einen Antrag auf Bestellung einer Sicherheit für fällige oder noch nicht fällige Forderungen stellen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Ausübung ihrer Rechte gefährdet und die Gesellschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten geleistet hat. Der Vorsitzende Richter lehnt diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn diese angesichts der ÿnanziellen Lage des Unternehmens nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die schuldnerische Gesellschaft kann diesen Antrag durch Zahlung an den Gläubiger abweisen lassen, auch wenn es sich um eine künftige Forderung handelt. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Ausführliche Informationen über diese Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der Übernehmenden Gesellschaft unter ihrer eingetragenen Anschrift 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, angefordert werden. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: Everton Shopping Centres S.à.r.l., 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. c) Da die übernehmende Gesellschaft Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist und die übernehmende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat, muss ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht bekannt gemacht werden. d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte und der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft und der übertragenden deutschen Gesellschaft können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden: SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin.

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Historie 10

02.08.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Donald Aaron Grant
Geschäftsführer

19.03.2021
Adressänderung

Alte Anschrift:
Walther-Schreiber-Platz 1
12161 Berlin

Neue Anschrift:
Charlottenstr. 16
10117 Berlin

18.07.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Peter Katz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Johannes Becker
Geschäftsführer

03.01.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Leonard Samuel Alter
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Donald Aaron Grant
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Katz
Geschäftsführer

19.10.2015
Adressänderung

Alte Anschrift:
Gutleutstr. 169 - 171
60327 Frankfurt

Neue Anschrift:
Walther-Schreiber-Platz 1
12161 Berlin

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Leonard Samuel Alter
Geschäftsführer

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