HRB 70688: SOLARIS Film GmbH, München, Kurfürstenplatz 4, 80796 München. Die Verschmelzung wurde am 30.08.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 85590).
HRB 70688: SOLARIS Film GmbH, München, Kurfürstenplatz 4, 80796 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Vision Film GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 85590) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 70688: SOLARIS Film GmbH, München, Kurfürstenplatz 4, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom 9.5.2018 hat die Änderung des § 6 (Vertretung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zenk, Hanspeter, Filmkaufmann, München.
SOLARIS Film GmbH, München (Kurfürstenplatz 4, 80796 München). Die "Solaris Filmproduktionsgesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 15242 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tagmit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SOLARIS Film GmbH, München (Kurfürstenplatz 4, 80796 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 628,70 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 22.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Solaris Filmproduktionsgesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Berlin und die Änderung der§§ 3 (Stammkapital, Stammeinlage), 6 (Geschäftsführung, Vertretung), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 14 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 18 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 130.000,00 EUR.