Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hermes, Charlotte, geb. Himmel, Koblenz,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
19.03.2024
Schwan
b)
Fall 8 |
HRB 5519: SONNTAG HOLDING Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Dörth, Trinkbornstr. 21, 56281 Dörth. Nicht mehr Geschäftsführer: Sonntag, Bernd, Boppard. Bestellt als Geschäftsführer: Himmel, Robert, Gondershausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5519: SONNTAG HOLDING Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Dörth, Trinkbornstr. 21, 56281 Dörth. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Sonntag Ingenieur- und Tiefbau Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Koblenz, HRB 22629 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2017 mit der Sonntag Ingenieur- und Tiefbau Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dörth (Amtsgericht Koblenz HRB 22629) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5519: SONNTAG HOLDING Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Dörth, Trinkbornstr. 21, 56281 Dörth. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (50.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 EUR um EUR 35,41 EUR auf EUR 25.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterversammlung) zu ändern.
SONNTAG HOLDING Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Dörth, Trinkbornstr. 21, 56281 Dörth. weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Sonntag, Marion, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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