Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
|
b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Traub, Winfried, Ilvesheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
König, Thomas, Burbach, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dreher, Dietmar, Roßbach, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2025 und
der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
25.07.2025 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MW
Photovoltaik Engineering GmbH", Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg HRB 153327 B) verschmolzen
(Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
21.08.2025
Hupfer |
HRB 8643: SOPREMA GmbH, Mannheim, Mallaustr. 59, 68219 Mannheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Völz, Christian, Isny im Allgäu, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8643: SOPREMA GmbH, Mannheim, Mallaustr. 59, 68219 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.03.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pavatex GmbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 610253) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8643: SOPREMA GmbH, Mannheim, Mallaustr. 59, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Feist, Christophe, Zürich (Schweiz), * ‒.‒.‒‒.
HRB 8643:SOPREMA-KLEWA GmbH, Mannheim, Mallaustr. 59, 68219 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: SOPREMA GmbH.
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