HRB 12553: SPF-Thalmann GmbH, Ibbenbüren, Glückswinkel 13, 49477 Ibbenbüren. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 12553: SPF-Thalmann GmbH, Ibbenbüren, Glückswinkel 13, 49477 Ibbenbüren. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.04.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12553: SPF-Thalmann GmbH, Ibbenbüren, Glückswinkel 13, 49477 Ibbenbüren. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Ernst Thalmann Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen e.K., Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 7514) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.03.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 das von dem Einzelkaufmann Thalmann, Ernst, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Ernst Thalmann Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen e.K. mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 7514) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.