HRB 734714: SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch, Ringstraße 5, 69168 Wiesloch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Köser-Görlitz, Isabell, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 734714: SPHV Service gemeinnützige GmbH, Wiesloch, Ringstraße 5, 69168 Wiesloch. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim VR 350200) um 1000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Verein "Sozialpsychiatrischer Hilfsverein Rhein-Neckar e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim VR 350200) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2020 und 22.07.2020 die Zweckbetriebe Sozialpsychiatrischer Dienst (inklusive Soziotherapie), Ambulant Betreutes Wohnen, intensiv ambulant betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in Familien inklusive Begleitetes Wohnen in Familien für betagte Menschen, Junge Menschen in Wegorientierung, Therapeutisches Wohnheim, Klientenbudget, Tagesstruktur, Tagesstätte und Freizeitclubs, Gastronomiebetriebe " alte Schuhfabrik", "ochsen 2" und "Casino" und NFp Nordbadische Fabrikproduktion Wiesloch und Meckesheim auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.